„Liebe Einwohner oder auch künftige Einwohner unserer Region – liebe Handwerker und Gewerbetreibende,

vor einigen Wochen hat der Freistaat Sachsen – hier das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die neuen Förderrichtlinien für die Förderperiode 2014 bis 2020 veröffentlicht. Unter anderem ist die Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER 2014 vom 15. Dezember 2014 mit dem Sonderdruck im Sächsischen Amtsblatt vom 14. Januar 2015 in Kraft getreten.
Gern können Sie sich über die konkreten Richtlinien und Pressemitteilungen auf den Internetseiten der Staatsregierung (www.sachsen.de oder www.smul.sachsen.de, Rubrik: Ländlicher Raum) tagaktuell informieren.

Eine konkrete Förderantragstellung in allen einzelnen Regionen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Prüfung der Konzepte zur Ländlichen Entwicklungsstrategie (LES) der einzelnen Regionen und deren Anerkennung noch nicht abgeschlossen sind.

Eine Förderantragstellung soll voraussichtlich ab Mitte Mai möglich werden, wenn die LES anerkannt sind. Wir empfehlen allen privaten Antragstellern die Unterlagen für ihre möglichen Projekte (Planungen, Angebote etc.) bereits vorzubereiten und zusammenzustellen, damit dann, wenn der Startschuss erfolgen kann, eine zügige Antragstellung und Bewilligung möglich ist.

Gleichzeitig möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit den beabsichtigten Maßnahmen nicht vor einer Antragstellung begonnen werden darf, ansonsten kann keine Förderung gewährt werden.“
Thomas Martolock
Vorsitzender Trägerverein Ländliche Entwicklung Zentrale Oberlausitz e.V.