Ab sofort können sich Interessierte um eine Förderung für ihr Projekt bewerben.
Zu Beginn der Förderperiode sollen vor allem kleine Gewerbebetriebe im Handwerks-, Versorgungs- und Dienstleistungsbereich bei geplanten Maßnahmen unterstützt werden. Auch die Schaffung von mobilen Nahversorgungsangeboten wäre möglich.
Wer ein leer stehendes Wohnhaus wieder nutzen möchte, kann sich ebenfalls um Fördermittel bewerben. Gleiches gilt, wenn eine mindestens 70jährige Person im Gebäude lebt. Dabei sollen besonders junge Antragsteller unterstützt und kulturhistorisch wertvolle Gebäude erhalten werden. Aber auch Projekte zur Umnutzung leer stehender Gebäude für seniorengerechtes Wohnen oder für Sonderwohnformen können eingereicht werden.

Informationen dazu unter: Aufruf