Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr möchte Unternehmen des ländlichen Mittelstandes unterstützen. Das neue Fördermittelprogramm kann für Existenzgründer als auch für bestehende Kleinunternehmer, die ihre Produkte oder Leistungen im Umkreis von 50 km absetzen, interessant sein. Egal ob Einzelhandel, Dienstleister, produzierendes Gewerbe, Gastronomie oder freie Berufe der Technik, Naturwissenschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft, es besteht die Möglichkeit bis zu 50% der Kosten als Zuschuss zu bekommen. Genauere Informationen, was gefördert werden kann und welche Voraussetzungen erbracht werden müssen, erhalten Sie unter folgendem LINK.
Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank- (SAB).